Nach dem Abitur am
Düsseldorfer Comenius-Gymnasium absolvierte ich eine Ausbildung zum
Bankkaufmann bei der Westdeutschen Landesbank. Danach studierte ich
an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und später an der
Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf Rechtswissenschaften. Nach
erfolgreichem Abschluss des Studiums war ich als Rechtsreferendar im
Landgerichtsbezirk Düsseldorf tätig. Im Jahre 2003 wurde ich zur
Anwaltschaft zugelassen und gründete im selben Jahr meine Kanzlei.
Nach bisheriger Tätigkeit in der Landeshauptstadt Düsseldorf finden Sie meine Kanzlei
nun in der Neusser Innenstadt in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs und der Endhaltestelle der U75.
Mietrecht
Einer der Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegt
beim Mietrecht. Häufige Streitpunkte auf diesem Gebiet sind die
alljährlichen Mietnebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen
(Mieterhöhungsverlangen), Rückgewähr von Mietsicherheiten (Kaution)
und Kündigungen. Aufgrund der Komplexität dieses Rechtsgebiets, das
zudem der stetigen Änderung durch den Gesetzgeber und dem Wandel
durch immer neue höchstrichterliche Rechtsprechung unterworfen ist,
sollten Sie sich bei Ihrem Problem professioneller Hilfe bedienen.
Arbeitslosengeld (ALG I und ALG II)
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf dem Gebiet der Arbeitsförderung
(Arbeitslosengeld (ALG) I) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld bzw.
Arbeitslosengeld (ALG) II). Die beiden Gebiete des Sozialrechts sind eng miteinander
verzahnt und werden von mir quasi „aus einer Hand“ bedient. Für Inhaber von Arbeitsplätzen
geht es bei drohendem Verlust derselben darum, das Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem
Arbeitgeber für einen späteren ALG Anspruch unschädlich zu gestalten. Während des Bezugs
von ALG werden häufig so genannte Eingliederungs-vereinbarungen problematisch. Auch die
Kürzung der Bezüge seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder den Jobcentern (früher
ARGE), z.B. wegen Verhängung einer Sperrzeit, oder die Ablehnung der Übernahme bestimmter
Kosten ist oft Gegenstand meiner Beratungen. Eine ganz erhebliche Rolle spielen
Kostenerstattungen für Fahrten zu Bewerbungs-gesprächen und für Materialien, die bei der
Erstellung von Bewerbungen benötigt werden.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht geht es um Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber
und dem Arbeitnehmer. Dabei spielen Fragen der Anbahnung, der Begründung,
und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ebenso eine Rolle wie Fragen
des Verhaltens währenddessen. Häufig ist die Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses durch Kündigung streitig. Oft geht es um
die Erteilung eines Zeugnisses für den Arbeitnehmer, um die
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder um Urlaubsansprüche.
In diesen und anderen Fällen bin ich Ihr zuverlässiger und
kompetenter Ansprechpartner.
Selbstverständlich bin ich als Volljurist auch mit anderen Rechtsmaterien bestens vertraut. Scheuen Sie sich daher nicht, einen Termin mit mir zu vereinbaren. Ich freue mich auf Ihren Besuch in meiner Kanzlei.