Nach dem Abitur am Düsseldorfer Comenius-Gymnasium absolvierte ich eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Westdeutschen Landesbank. Danach studierte ich an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und später an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf Rechtswissenschaften. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums war ich als Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Düsseldorf tätig. Im Jahre 2003 wurde ich zur Anwaltschaft zugelassen und gründete im selben Jahr meine Kanzlei. Nach bisheriger Tätigkeit in der Landeshauptstadt Düsseldorf finden Sie meine Kanzlei nun in der Neusser Innenstadt in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs und der Endhaltestelle der U75.

Mietrecht
Einer der Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegt beim Mietrecht. Häufige Streitpunkte auf diesem Gebiet sind die alljährlichen Mietnebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen (Mieterhöhungsverlangen), Rückgewähr von Mietsicherheiten (Kaution) und Kündigungen. Aufgrund der Komplexität dieses Rechtsgebiets, das zudem der stetigen Änderung durch den Gesetzgeber und dem Wandel durch immer neue höchstrichterliche Rechtsprechung unterworfen ist, sollten Sie sich bei Ihrem Problem professioneller Hilfe bedienen.

Arbeitslosengeld (ALG I und ALG II)
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf dem Gebiet der Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld (ALG) I) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld (ALG) II). Die beiden Gebiete des Sozialrechts sind eng miteinander verzahnt und werden von mir quasi „aus einer Hand“ bedient. Für Inhaber von Arbeitsplätzen geht es bei drohendem Verlust derselben darum, das Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber für einen späteren ALG Anspruch unschädlich zu gestalten. Während des Bezugs von ALG werden häufig so genannte Eingliederungs-vereinbarungen problematisch. Auch die Kürzung der Bezüge seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder den Jobcentern (früher ARGE), z.B. wegen Verhängung einer Sperrzeit, oder die Ablehnung der Übernahme bestimmter Kosten ist oft Gegenstand meiner Beratungen. Eine ganz erhebliche Rolle spielen Kostenerstattungen für Fahrten zu Bewerbungs-gesprächen und für Materialien, die bei der Erstellung von Bewerbungen benötigt werden.

Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht geht es um Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Dabei spielen Fragen der Anbahnung, der Begründung, und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ebenso eine Rolle wie Fragen des Verhaltens währenddessen. Häufig ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung streitig. Oft geht es um die Erteilung eines Zeugnisses für den Arbeitnehmer, um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder um Urlaubsansprüche. In diesen und anderen Fällen bin ich Ihr zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner.

Selbstverständlich bin ich als Volljurist auch mit anderen Rechtsmaterien bestens vertraut. Scheuen Sie sich daher nicht, einen Termin mit mir zu vereinbaren. Ich freue mich auf Ihren Besuch in meiner Kanzlei.