
Nach dem Abitur am
Düsseldorfer Comenius-Gymnasium absolvierte ich eine Ausbildung zum
Bankkaufmann bei der Westdeutschen Landesbank. Danach studierte ich
an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und später an der
Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf Rechtswissenschaften. Nach
erfolgreichem Abschluss des Studiums war ich als Rechtsreferendar im
Landgerichtsbezirk Düsseldorf tätig. Im Jahre 2003 wurde ich zur
Anwaltschaft zugelassen und gründete im selben Jahr meine Kanzlei.
Nach anfänglicher Tätigkeit in D-Lierenfeld finden Sie die Kanzlei
nun in der Altstadt direkt gegenüber dem Südeingang der Basilika
St.Lambertus.
Mietrecht
Einer der Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegt
beim Mietrecht. Häufige Streitpunkte auf diesem Gebiet sind die
alljährlichen Mietnebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen
(Mieterhöhungsverlangen), Rückgewähr von Mietsicherheiten (Kaution)
und Kündigungen. Aufgrund der Komplexität dieses Rechtsgebiets, das
zudem der stetigen Änderung durch den Gesetzgeber und dem Wandel
durch immer neue höchstrichterliche Rechtsprechung unterworfen ist,
sollten Sie sich bei Ihrem Problem professioneller Hilfe bedienen.
Arbeitslosengeld (ALG I und ALG II)
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt
auf dem Gebiet der Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld (ALG) I) und
der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld (ALG) II).
Die beiden Gebiete des Sozialrechts sind eng miteinander verzahnt
und werden von mir quasi „aus einer Hand“ bedient. Für Inhaber von
Arbeitsplätzen geht es bei drohendem Verlust derselben darum, das
Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber für einen späteren
ALG Anspruch unschädlich zu gestalten. Während des Bezugs von ALG
werden häufig so genannte Eingliederungsvereinbarungen
problematisch. Auch die Kürzung der Bezüge seitens der Bundesagentur
für Arbeit (BA) oder den Jobcentern (früher ARGE), z.B. wegen
Verhängung einer Sperrzeit, oder die Ablehnung der Übernahme
bestimmter Kosten ist oft Gegenstand meiner Beratungen. Eine ganz
erhebliche Rolle spielen Kostenerstattungen für Fahrten zu
Bewerbungsgesprächen und für Materialien, die bei der Erstellung von
Bewerbungen benötigt werden.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht geht es um Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber
und dem Arbeitnehmer. Dabei spielen Fragen der Anbahnung, der Begründung,
und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ebenso eine Rolle wie Fragen
des Verhaltens währenddessen. Häufig ist die Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses durch Kündigung streitig. Oft geht es um
die Erteilung eines Zeugnisses für den Arbeitnehmer, um die
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder um Urlaubsansprüche.
In diesen und anderen Fällen bin ich Ihr zuverlässiger und
kompetenter Ansprechpartner.
Selbstverständlich bin ich als Volljurist auch mit anderen Rechtsmaterien bestens vertraut. Scheuen Sie sich daher nicht, einen Termin mit mir zu vereinbaren. Ich freue mich auf Ihren Besuch in meiner Kanzlei.